Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

Wie können Sie sicher reisen?

1. Prüfen Sie die in Ihrem Bestimmungsland geltenden Maßnahmen

  • Jedes Land kann Reisenden andere Maßnahmen auferlegen. Informieren Sie sich über die geltenden Maßnahmen in Ihrem Bestimmungsland, aber auch in den Ländern, durch die Sie reisen werden. Besuchen Sie vor der Abreise die Website reopen.europa.eu oder die Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten, www.diplomatie.belgium.be. Dort finden Sie die Reisehinweise pro Land. Wenn Sie einen PCR-Test brauchen, können Sie den Test über www.meinegesundheit.belgien.be beantragen.
  • Registrieren Sie Ihre Reise auf TravellersOnline. So können wir Ihnen schneller helfen, wenn Sie im Ausland Hilfe benötigen.

2. Beantragen Sie Ihr COVID-Zertifikat

Wenn Sie verreisen möchten, können Sie ein COVID-Zertifikat beantragen. Dieses ist in vielen Ländern Pflicht. Es gibt drei verschiedene Zertifikate:

  • Ein Impfzertifikat belegt, dass Sie vollständig gegen das COVID-19-Virus geimpft sind. Sie sind vollständig geimpft, wenn Ihre letzte Injektion mindestens 2 Wochen zurückliegt und der Impfstoff EMA-zertifiziert ist oder Covishield. In Belgien werden unter bestimmten Bedingungen (siehe unten) auch Impfzertikate aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) anerkannt, bis ein Gleichwertigkeitsabkommen mit der EU vorliegt. Ein Zertifikat über die vollständige Impfung (1/1 für Johnson&Johnson, 2/2 für Moderna, Pfizer und AstraZeneca) ist 270 Tage (9 Monate) lang gültig. Nach der Auffrischungsdosis bleibt der Impfausweis unbegrenzt gültig.

Achtung: Das Gültigkeitsdatum Ihres Impfpasses kann abgelaufen sein. Also holen Sie sich Ihr erneuertes COVID-19-Zertifikat ab

Verwenden Sie die Covid-Safe-App? Öffnen Sie Ihre App und drücken Sie die Schaltfläche „Nach neuen Zertifikaten suchen“ und melden Sie sich an. Die Gültigkeit Ihres Impfpasses wird dann verlängert.

Haben Sie Ihren Impfausweis von einer Website heruntergeladen oder sich diesen auf Papier zusenden lassen? Ist dieses Zertifikat älter als 1 Jahr? Dann laden Sie sich am besten eine neue Version herunter oder fordern Sie eine erneute Zusendung Ihres letzten, erneuerten Impfpasses an.

Wiederherstellungszertifikate und Negativtestzertifikate können natürlich verfallen. Sie haben immer eine begrenzte Gültigkeit.

Bei der Erstellung nach europäischen Vorschriften erhielten die Impfbescheinigungen eine „technische Signatur“ von 1 Jahr. Seit Kurzem dürfen wir die technische Signatur aller Impfausweise erneuern und dies geschieht künftig auch automatisch 30 Tage vor dem „Geburtstag“ Ihres Impfpasses. Eine Verlängerung ist dann nicht mehr erforderlich.

  • Ein Genesungszertifikat belegt, dass Sie von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Sie hatten vor weniger als 180 Tagen einen positiven PCR-Test oder positiven Antigen-Schnelltest, der von einer medizinischn Fachkraft ausgeführt wurde, und Ihre Isolierung ist beendet.
  • Ein Testzertifikat belegt, dass Sie sich vor weniger als 72 Stunden einem Test mit negativem Ergebnis unterzogen haben. Dies kann ein PCR-Test sein, der bis zu 72 Stunden alt ist, oder ein RAT-Test, der bis zu 24 Stunden alt ist.

Sie können Ihr COVID-Zertifikat erhalten, indem Sie:

Auf www.covidsafe.be finden Sie weitere Infos, z.B. wie Sie ein Impfzertifikat auf Papier beantragen können.