Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

Quarantäne und Isolierung

Seit dem 26. April 2023 gilt keine Isolationspflicht mehr nach einem positiven Corona-Test.

In Anbetracht der günstigen Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Interministerielle Konferenz Volksgesundheit die Pflicht abgeschafft, sich nach einem positivem Corona-Test 7 Tage automatisch in Isolation zu begeben. Eine Covid-Infektion wird jetzt wie eine Grippe-Erkrankung gehandhabt.

Die föderierten Teilgebiete treffen die notwendigen Maßnahmen, damit dieser Beschluss schnellstmöglich in Kraft treten kann. In Brüssel gelten die Maßnahmen ab sofort.

Die Minister betonen, dass es von großer Bedeutung ist, dass Menschen mit Atemwegbeschwerden (Husten, Fieber, z. B.) zu Hause bleiben, bis sie wieder symptomfrei sind. Bei schweren Symptomen muss der Hausarzt kontaktiert werden. Wer positiv auf das Coronavirus testet, jedoch symptomfrei ist, braucht nicht mehr zu Hause zu bleiben.

Bei Atemwegbeschwerden (Husten, Niesen, …) empfiehlt es sich nach wie vor, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, insbesondere wenn man mit älteren oder schwächeren Menschen Kontakt hat. Es wird außerdem empfohlen, andere Hygiene-Maßnahmen zur Reduzierung der Übertragung von Atemweginfektionen anzuwenden. Dazu gehören insbesondere das Händewaschen und das richtige Lüften. Es gilt, sich selbst, die Kollegen und andere zu schützen.

In Seniorenheimen kommt es dem behandelnden Arzt zu, über die Maßnahmen zu entscheiden, die zum Schutz der Bewohner, die an einer Erkrankung der Atemwege leiden, ergriffen werden sollen. Die in der Einrichtung umzusetzenden Maßnahmen sind vom Koordinationsarzt mit Unterstützung des Pflegeteams des Wohn- und Pflegezentrums festzulegen.

In Krankenhäusern muss der Ausschuss für Krankenhaushygiene die Regeln für eine eventuelle Isolierung festlegen.

Weitere Informationen über das Testing und die Quarantäne finden Sie auf den Websites der zuständigen Behörden: