Passagier-Lokalisierungsformular
Derzeit gibt es keine Maßnahmen für Reisende, die nach Belgien zurückkehren oder dort ankommen. Daher müssen Sie kein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Ausnahme: Bei der Rückkehr oder Ankunft aus einem Land mit hohem VOC-Risiko werden besondere Maßnahmen ergriffen (manchmal ein Einreiseverbot). Die Liste mit den VOC-Ländern kann online eingesehen werden. Derzeit sind keine Länder auf dieser Liste.
Wie funktioniert das?
-
Sie müssen das Passenger Location Form (PLF) innerhalb von 6 Monaten vor Ihrer Ankunft in Belgien ausfüllen, auch wenn Sie vollständig geimpft sind und unabhängig davon, ob Sie direkt oder indirekt nach Belgien reisen.
-
Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einer PDF-Datei Ihres ausgefüllten PLF, die einen QR-Code und Ihre vollständigen Reisedaten enthält. Dieses Dokument legen Sie dem Beförderer vor.
-
Mehr lesen über Wie komme ich sicher von einer Reise Zurück?
-
Wenn Sie mit einem Beförderer reisen, ist es immer ratsam, das PLF-Formular mindestens 6 Stunden vor der Abreise nach Belgien auszufüllen. Der FÖD Volksgesundheit kann nicht für technische Probleme verantwortlich gemacht werden, falls die Website nicht zugänglich ist oder ein QR-Code aufgrund des verspäteten Ausfüllens des PLF-Formulars nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.
Häufig gestellte Fragen
-
Motorrad/Wohnmobil: Wählen Sie "Auto" und vermerken Sie die Zulassungsnummer Ihres Motorrads/Wohnmobils.
-
Fahrrad/zu Fuß: Wählen Sie "Auto" und vermerken Sie "0000000" als Zulassungsnummer.
- Kinder über 12 Jahren füllen ihr eigenes PLF aus. Sie erhalten eine eigene Benachrichtigung mit ggf. zu befolgenden Maßnahmen.
- Kinder unter 12 Jahren werden in das PLF ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten/verantwortlichen Person eingetragen. Bei ihrer Ankunft in Belgien nehmen sie gemeinsam mit ihren Eltern an den Maßnahmen teil, mit Ausnahme der Tests. Sie müssen nicht getestet werden, unterliegen aber der gleichen Quarantäne wie ihre Eltern, falls diese in Quarantäne müssen.
- Allein reisende Kinder unter 12 Jahren (unbegleitete Minderjährige) füllen ihr eigenes PLF aus.