Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

Der Konzertierungsausschuss legt die Regeln für Außenterrassen fest

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die konkrete Umsetzung früherer Beschlüsse festgelegt.

Bestätigung des Endes der Osterpause (Außenblase, Geschäfte und Kontaktberufe)

Der Konzertierungsausschuss bestätigt erneut das Ende der Osterpause am 26. April. Das bedeutet, dass es ab Montag möglich ist, sich draußen in Gruppen von zehn Personen zu treffen.

Ab Montag können die Händler ihre Kunden wieder ohne Termin empfangen. Einkäufe müssen nicht mehr allein getätigt werden; Kunden können von einem anderen Haushaltsmitglied begleitet werden.

Nichtmedizinische Kontaktberufe - einschließlich Friseure und Schönheitsspezialisten - dürfen unter Einhaltung verschärfter Protokolle wieder öffnen.

Terrassen

Terrassen dürfen unter folgenden Bedingungen geöffnet werden:

  • höchstens 4 Personen pro Tisch (oder Personen aus demselben Haushalt),
  • mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen den Tischgesellschaften,
  • nur Sitzplätze an Tischen,
  • Maskenpflicht für Personal und Kunden, sofern sie nicht am Tisch sitzen,
  • Bedienung an der Theke nicht erlaubt,
  • Möglichkeit für Kunden, den Innenbereich punktuell und kurz zu betreten, um die sanitären Anlagen zu nutzen, zur Terrasse zu gelangen oder zu zahlen,
  • eingeschränkte Öffnungszeiten von 8 bis 22 Uhr.

Veranstaltungen

Der Konzertierungsausschuss hat ebenfalls frühere Beschlüsse in Bezug auf den Kultur- und Veranstaltungssektor für den Monat Mai bestätigt. Dazu gehören Großveranstaltungen wie kulturelle und andere Aufführungen, Wettkämpfe und Handelsmessen.

Das bedeutet, dass im Monat Mai Aktivitäten im Freien mit bis zu 50 Personen erlaubt sind. Außerdem wird eine Reihe von Testveranstaltungen in Innenräumen organisiert.

Im Juni werden Aktivitäten im Freien mit bis zu 200 Personen möglich sein. Für Aktivitäten in Innenräumen beträgt die maximale Raumbelegung 75 % des CIRM (Covid Infrastructure Risk Model), mit einer Obergrenze von 200 Personen.

Das Tragen einer Maske und die Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstandes sind bei Veranstaltungen drinnen und draußen immer Pflicht. Bei Veranstaltungen in Innenräumen müssen die Teilnehmer immer sitzen.

Jugend- und Vereinsaktivitäten

Der Konzertierungsausschuss bestätigt erneut, dass organisierte Aktivitäten im Freien (z.B. durch einen Sportverein oder eine Vereinigung) ab dem 8. Mai mit höchstens 25 Teilnehmern für alle Altersgruppen, ohne Publikum und ohne Übernachtung, erlaubt sind. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich dürfen sich zu höchstens 10 Personen drinnen aufhalten.

Ab dem 25. Juni sind Aktivitäten drinnen und draußen mit höchstens 50 Teilnehmern erlaubt. Für Jugendlager sind ab diesem Zeitpunkt auch Übernachtungen erlaubt. Ab Juni werden auch Kirmessen und nicht professionelle Flohmärkte erlaubt sein.

Bedeutung der Impfung und Eigenverantwortung

Wirtschaftliche Tätigkeit und gesellschaftliches Leben werden parallel zum Voranschreiten der Impfkampagne wieder aufgenommen. Der Konzertierungsausschuss appelliert daher an die Bürger, sich impfen zu lassen: Wenn Sie eine Einladung zur Impfung erhalten, vereinbaren Sie sofort einen Termin. Diese Einladung ist nicht nur das Ticket in ein freieres Leben für Sie selbst, sondern für uns alle.

Die Lockerung der Regeln erfolgt Schritt für Schritt. Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Eigenverantwortung. Wenn wir in den kommenden Tagen und Wochen für die Sicherheit aller sorgen, können wir uns auf einen schönen Sommer freuen.