Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

Der Konzertierungsausschuss legt eine föderale Grundlage für die Maskenpflicht fest

Der Konzertierungsausschuss hat heute die epidemiologische Situation in unserem Land erörtert. Angesichts der großen regionalen Unterschiede bei den Impfquoten hat sich der Konzertierungsausschuss für einen differenzierten Ansatz entschieden.

Der Ausschuss stellt fest, dass sich die Zahl der Neuinfektionen stabilisiert. Das Gleiche gilt für die Gesamtzahl der Krankenhausaufenthalte, die nach einem langsamen Anstieg seit Anfang Juli in der vergangenen Woche zum ersten Mal gesunken ist. Allerdings gibt es nach wie vor große Unterschiede: In Flandern ist die Inzidenz rückläufig, in der Wallonie ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen und in Brüssel haben sich die Infektionszahlen auf hohem Niveau stabilisiert. Es ist also weiterhin Vorsicht geboten.

Die Impfung ist ein Schlüsselfaktor, um die Zahl der Krankenhausaufenthalte und die Auslastung der Intensivstationen unter Kontrolle zu halten. In Belgien sind 91,8 % der über 65-Jährigen und 71,9 % der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft, wenngleich die Impfquoten ebenfalls von Region zu Region stark variieren.

Dennoch gehört diese Gesamtimpfquote zu einer der höchsten in der Europäischen Union und in der Welt. Dies spiegelt sich auch in den Krankenhausaufenthalten wider: Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 8. August 2021 wurden 19.723 Aufnahmen von COVID-19-Patienten in Krankenhäuser verzeichnet, wobei 2,1 % der Patienten vollständig und 6,4 % teilweise geimpft waren.

Angesichts dieser Sachlage hat der Konzertierungsausschuss eine Reihe von Entscheidungen getroffen.

1. Maskenpflicht und Abstandsregeln

Ab dem 1. Oktober bleibt die Maskenpflicht für Personen über 12 Jahren bestehen:

  • in den Innenräumen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Flughäfen,
  • in Pflegeeinrichtungen,
  • für Personal und Patienten/Kunden medizinischer und nichtmedizinischer Kontaktberufe,
  • bei Veranstaltungen, kulturellen und anderen Darbietungen, Sportwettkämpfen und Trainingseinheiten sowie bei Konferenzen mit mehr als 500 Personen in Innenräumen.

Diese Verpflichtungen bilden die föderale Grundlage, die für das gesamte Land gilt. Die regionalen Behörden sehen strengere Auflagen vor, wenn die epidemiologische Situation dies erfordert.

2. Kneipen und Nachtleben

Ab dem 1. Oktober wird das Tanzen in Kneipen wieder erlaubt sein. Diskotheken, Tanzlokale und Nachtclubs können ebenfalls wieder öffnen, sofern sie das Covid Safe Ticket verwenden und gemäß den verschärften Protokollen für ausreichende Luftqualität und Belüftung sorgen.

3. Verwendung des Covid Safe Tickets

Beim Covid Safe Ticket handelt es sich um den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines kürzlich durchgeführten negativen PCR-Tests oder um ein Genesungszertifikat. Der Konzertierungsausschuss hält das Covid Safe Ticket für eine geeignete Alternative zu restriktiven Maßnahmen oder anderen Schließungen in Städten und Gemeinden, in denen sich die epidemiologische Situation erheblich verschlechtert hat.

Die Gliedstaaten müssen eine verordnungsrechtliche Grundlage - per Dekret oder Ordonnanz - schaffen, um die Verwendung des Covid Safe Tickets zu verankern. Es werden Überlegungen darüber angestellt, ob die Verwendung des Covid-Safe-Tickets auf öffentliche Orte ausgeweitet werden soll, an denen das Risiko weiterhin hoch ist.

Organisatoren von Veranstaltungen drinnen mit mindestens 500 Personen und Veranstaltungen draußen mit mindestens 750 Personen können ab dem 1. Oktober ebenfalls das Covid Safe Ticket nutzen. In diesem Fall entfallen die Verpflichtungen des CIRM/CERM.

Maskenpflicht und Social Distancing sind bei diesen Veranstaltungen nicht mehr vorgeschrieben. Die Organisatoren müssen jedoch vorab eine Genehmigung bei den lokalen Behörden einholen.

4. Reisen

In den letzten Wochen wurden die Einreisekontrollen intensiviert und verschärft. Mittlerweile werden alle Reiserückkehrer und auf belgischem Staatsgebiet eintreffenden Reisenden daraufhin überprüft, ob sie das Passenger Locator Form (PLF) ausgefüllt haben.

Die Gliedstaaten und die lokalen Behörden haben ihrerseits die Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Tests, Kontaktrückverfolgung, Quarantäne und Isolierung von Reiserückkehrern verstärkt.

5. Zu niedrige Impfquote in einigen Städten und Gemeinden

Die Brüsseler Behörden haben die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Aufstockung der Zahl der “call and field agents” zur Überprüfung von Reiserückkehrern aus Ländern mit hoher Positivitätsrate,
  • Verstärkung der manuellen Kontrolle der PLFs, wobei verdächtige Formulare systematisch an die Beamten vor Ort zur Weiterverfolgung weitergeleitet werden,
  • direkter Zugriff der Polizei auf die PLF-Datenbank mit Kontrolle von Personen, die der Testpflicht nicht nachgekommen sind,
  • ausdrückliche Aufforderung an Unternehmen und Verwaltungen im Brüsseler Gebiet, Homeoffice als Regelfall beizubehalten,
  • Ausweitung der Verwendung des Covid Safe Tickets,
  • Möglichkeit, sich in Unternehmen, Sekundarschulen, Hochschulen und Universitäten impfen zu lassen,
  • Einrichtung mobiler Impfstellen (Hausärzte, Hauskrankenpfleger, Apotheken, Bahnhöfe usw.).

6. Vorbereitung auf das Ende der föderalen Phase

Die kommenden Wochen werden der Vorbereitung auf das Ende der föderalen Phase gewidmet sein.

Der Konzertierungsausschuss wird die epidemiologische Situation weiterhin aufmerksam verfolgen und spätestens Mitte Oktober wieder zusammentreten.