Verdeutlichung der Maßnahmen für Pflegepersonal in gemeinschaftlichen Einrichtungen, das im Rahmen eines Screenings getestet wird
Als Reaktion auf die gestern veröffentlichten Medienberichte über die Maßnahmen für Pflegepersonal in gemeinschaftlichen Einrichtungen, das im Rahmen eines Screenings getestet wird, möchten wir Sie auf folgende Punkte hinweisen:
Personalmitglieder, die keine Symptome aufweisen und positiv getestet wurden, können weiterhin in einer COVID-Einheit arbeiten, jedoch nur, wenn keine andere Lösung möglich ist. Sprich bei Personalmangel. Darüber hinaus ist dies nur dann erlaubt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Sie tragen eine Maske, achten auf verstärkte Handhygiene und arbeiten ausschließlich in einer COVID-Einheit. Ist genügend Personal vorhanden oder können die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt werden, muss die betreffende Person zu Hause bleiben, so als ob sie Symptome entwickelt hätte.