Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

COVID-19: Konzertierungsausschuss beschließt verschärften Lockdown

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss beschlossen, zu einem verschärften Lockdown überzugehen.

Strengere Regeln sind erforderlich, um den zunehmenden Druck auf unsere Krankenhäuser zu verringern und die Infektionskurve so schnell und radikal wie möglich umzukehren.

  1. Gesellschaftliches Leben
  • Jedes Mitglied einer Familie hat ein Recht auf einen engen Kontakt. Familien dürfen nur einen engen Kontakt zugleich zu sich nach Hause einladen. Man kann keinen weiteren Besuch zu Hause zu empfangen. Für Menschen, die allein leben, gibt es eine Ausnahme: Sie dürfen außer ihrem engen Kontakt noch eine weitere Person einladen, aber nicht gleichzeitig.
  • Zusammenkünfte im Freien: Vier-Personen-Regel unter Einhaltung des Sicherheitsabstands.
  • Bestattungen mit bis zu fünfzehn Anwesenden, ohne Essen oder Empfang nach der Zeremonie.
  • Gebetshäuser bleiben offen, aber ohne Gottesdienst. Zusammenkünfte von bis zu vier Personen, mit Maske und Einhaltung des Sicherheitsabstands.
  • Gemäß den europäischen Übereinkommen werden die Grenzen nicht geschlossen. Von Reisen ins Ausland wird jedoch dringend abgeraten.
  • Eheschließungen finden nur in Anwesenheit der Ehepartner, der Zeugen und der Standesbeamten statt.
  1. Wirtschaftliches Leben
  • Homeoffice ist Pflicht, wo immer dies möglich ist. Ist Homeoffice nicht möglich, sind Maske und Lüftung der Räumlichkeiten Pflicht.
  • Ferienzentren und Campingplätze sind ab Dienstagmorgen, dem 3. November, vollständig geschlossen. Bis dahin sind Innenaktivitäten und Gruppenaktivitäten außen in den Ferienzentren ausgesetzt. Schwimmbäder, Restaurants und Bars sind geschlossen. Mahlzeiten werden in den Ferienhäusern pro Familie eingenommen.
  • Hotels und B&Bs bleiben geöffnet, aber ihre Restaurants und Bars sind geschlossen. Mahlzeiten werden im Zimmer eingenommen.
  • Nicht unbedingt notwendige Geschäfte schließen, können aber Abholung und Hauslieferung vorbestellter Waren organisieren. Beim Abholen von Einkäufen ist der Zugang zum Geschäft verboten.
  • Um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, beschränken Supermärkte und Märkte (< zweihundert Personen) ihr Angebot auf Produkte, die in den unbedingt notwendigen Geschäften angeboten werden.
  • Autowerkstätten und Fahrradgeschäfte führen nur noch Reparaturen durch.
  • Nicht-medizinische Berufe (Friseure, Maskenbildner, Wellnesszentren, Massagezentren, Schönheitssalons usw.) schließen.
  • Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe bleiben offen, sofern sie die Verpflichtungen in Bezug auf Homeoffice, Masken und Social Distancing einhalten.
  • Tierparks schließen.
  1. Schulen
  • Für alle Unterrichtsstufen wird der Unterricht am 12. und 13. November ausgesetzt. Der Unterricht wird am Montag, dem 16. November, wieder aufgenommen.

  • Im Sekundarschulwesen folgen die Schüler der zweiten und dritten Stufe bis zum 1. Dezember zu höchstens fünfzig Prozent dem Präsenzunterricht. Vor dem 1. Dezember wird beurteilt, ob wieder ein hundertprozentiger Präsenzunterricht möglich ist.

  • Für das Hochschulwesen wird ein Fernunterricht vorgesehen:

    • für Studenten im ersten Studienjahr: bis zum 1. Dezember, danach können sie wieder dem Präsenzunterricht folgen,
    • für ältere Studenten: mindestens bis zum Ende des Kalenderjahres.
  • Lehrkräfte treffen sich online; dies gilt auch für pädagogische Studientage.

  • Die Organisation physischer Teambuildings ist verboten.

  1. Beginn- und Enddatum
  • Die Maßnahmen gelten ab Montag, dem 2. November 2020, für das ganze Land.
  • Die Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von eineinhalb Monaten bis einschließlich Sonntag, den 13. Dezember 2020. Für nicht unbedingt notwendige Geschäfte wird der Konzertierungsausschuss am 1. Dezember eine Evaluierung durchführen.