COVID-19: Konzertierungsausschuss genehmigt die Öffnung nicht unbedingt notwendiger Geschäfte und verdeutlicht die Corona-Maßnahmen für die Weihnachtszeit
Der Konzertierungsausschuss hat heute die epidemiologische Situation in unserem Land erörtert. Trotz der leichten Verbesserung der Gesundheitslage befindet sich unser Land immer noch auf COVID-Alarmstufe 4.
Der Konzertierungsausschuss hat folgende Entscheidungen getroffen:
1. Wiedereröffnung der Geschäfte unter strengen Auflagen
Nicht unbedingt notwendige Geschäfte können ab dem 1. Dezember 2020 wieder öffnen.
Es gelten jedoch strikte Hygienebedingungen:
- Die Grundregeln, wie z.B. Händewaschen, Abstand halten und Maske tragen, müssen strikt eingehalten werden.
- Die Präventionsmaßnahmen müssen so angekündigt werden, dass sie für alle Besucher, einschließlich Mitarbeiter und Lieferanten, sichtbar sind.
- Am Eingang muss Gel zur Handdesinfektion verfügbar sein; jeder, der das Geschäft betritt, muss seine Hände desinfizieren.
- Das Personal wird entsprechend geschult.
- Der Einkauf erfolgt individuell, d.h. jeweils durch einen Erwachsenen. Die Begleitung von Kindern bis einschließlich achtzehn Jahren ist möglichst einzuschränken.
- Der Aufenthalt im Geschäft ist so kurz wie möglich und dauert höchstens 30 Minuten.
- Geschäfte sind für die Handhabung von Warteschlangen vor dem Geschäft verantwortlich. Kunden, die vor dem Geschäft warten, müssen beaufsichtigt werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden. Die Organisation außerhalb des Geschäfts erfolgt gemäß den Richtlinien der lokalen Behörden.
Die Bedingungen betreffen ebenfalls die Höchstanzahl Kunden pro Quadratmeter zugänglicher Nutzfläche:
- Für Geschäfte gilt die Norm von einem Kunden pro 10 m² zugänglicher Fläche.
- Geschäfte mit einer Fläche von weniger als 20 m² können maximal zwei Kunden gleichzeitig empfangen, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden.
- Große Geschäfte von mehr als 400 m² sind verpflichtet, über eine Zugangskontrolle vorzusehen.
- Der Zugang zu Einkaufszentren, Geschäftsstraßen und Parkplätzen wird gemäß den Anweisungen der Ministerin des Innern von den zuständigen Gemeindebehörden so organisiert, dass die Abstandsregeln, insbesondere die Wahrung eines Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, eingehalten werden können.
Museen und Schwimmbäder dürfen entsprechend dem Protokoll ihres Sektors öffnen.
2. Weihnachtszeit
Auch in der Weihnachtszeit gelten die Regeln in Bezug auf soziale Kontakte weiter. Alleinstehende können an Heiligabend oder am Weihnachtstag im Hinblick auf das psychosoziale Wohlergehen zwei enge Kontakte gleichzeitig empfangen.
Für Zusammenkünfte im Freien gilt weiter die Vier-Personen-Regel.
Die Ausgangssperre zwischen 0 und 5 Uhr bleibt in Kraft, ebenso wie das allgemeine Versammlungsverbot. Zudem gilt ein allgemeines Verbot des Verkaufs und des Abfeuerns von Feuerwerkskörpern.
3. Verschärfte Reisekontrollen
Für Personen, die sich länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und länger als 48 Stunden in Belgien bleiben werden, kontrolliert die Polizei strenger:
- die Verpflichtung, das Passagier-Lokalisierungsformular auszufüllen,
- die Einhaltung der vorgeschriebenen Quarantäne.
Alle oben genannten Maßnahmen gelten bis zum 15. Januar 2021. Anfang Januar wird anhand der medizinischen Indikatoren bewertet, ob und für welche Sektoren ein Übergang in die Managementphase (siehe unten) möglich ist.
Absteigende Phase und Managementphase
Der Konzertierungsausschuss hat des Weiteren beschlossen, das Gesundheitsmanagement in zwei Phasen einzuteilen:
- eine absteigende Phase, in der die Infektionszahlen durch strenge Maßnahmen so schnell wie möglich verringert werden müssen,
- eine Managementphase, in der die Protokolle pro Sektor gelten. Sektorielle Protokolle, von denen es je nach Alarmstufe mehrere Versionen gibt, werden auf ein Protokoll pro Sektor reduziert, das während der Managementphase gilt und vorschreibt, wie man sich in einer Gesellschaft, die einen ausreichenden Schutz vor dem Coronavirus bietet, verhalten muss.
Um von der absteigenden Phase zur Managementphase übergehen zu können, muss die Inzidenzrate lange genug auf einem ausreichend niedrigen Niveau stehen. Zudem werden sich nicht alle Sektoren zur gleichen Zeit in derselben Phase befinden. Dies wird weitgehend vom epidemiologischen Risiko des Sektors abhängen.