Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen (Phase 1b, 11. Mai): Ausweitung der sozialen Kontakte und Öffnung der Geschäfte unter bestimmten Bedingungen

Botschaft des Premierministers, Sophie Wilmès

Am heutigen Mittwoch, dem 6. Mai ist der um die Ministerpräsidenten erweiterte Nationale Sicherheitsrat zusammengekommen, um die Strategie der Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen, das heißt die am kommenden 11. Mai beginnende Phase 1b zu validieren, zu ergänzen und genauer zu bestimmen. Die Experten haben für diese neue Phase grünes Licht gegeben, angesichts einer Reihe derzeit günstiger Kriterien, insbesondere der Anzahl Krankenhausaufnahmen pro Tag, der im Vergleich zu den vorigen Wochen durchschnittlich zurückgehenden Tendenz dieser Krankenhausaufnahmen, der Zahl der in den Intensivstationen belegten Betten, des Testings und Tracings. Diese Kriterien werden für die schrittweise Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen weiter eine Rolle spielen.

Um auf die durch den körperlichen Abstand hervorgerufenen Notlagen und Schwierigkeiten einzugehen, hat der Nationale Sicherheitsrat zunächst beschlossen, am kommenden Sonntag eine weitere Ausweitung der sozialen Kontakte zu ermöglichen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es möglich, draußen - immer dieselben - zwei Personen zu treffen, um gemeinsam spazieren zu gehen oder Sport zu treiben. Diese Möglichkeit ist weiter gültig.

Ab dem 10. Mai darf jede Familie zu Hause bis zu vier Personen - immer dieselben Personen - empfangen. Um die Anzahl Kontakte zu beschränken und eine Verschleppung des Virus nicht zu begünstigen, verpflichten sich die Besucher, sich mit nur einer Familie zu treffen. Ziel ist es, die Zahl der Familien (Personen unter demselben Dach), die einander begegnen, auf ein Minimum zu begrenzen und eine größtmögliche Gegenseitigkeit zu gewährleisten.

Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • Der Sicherheitsabstand muss natürlich mit den Gästen eingehalten werden.
  • Falls die Gastgeber einen Garten oder eine Terrasse haben, sollte dieser Besuch draußen organisiert werden.
  • Selbstverständlich kann kein Besuch erlaubt werden, wenn ein Mitglied der Familie oder einer der Besucher krank ist.
  • Besondere Aufmerksamkeit sollte den älteren oder schutzbedürftigen Menschen gelten.

Dieses System vereinfacht auch die Nachverfolgung, wer mit wem Kontakt hatte, falls festgestellt wird, dass eine dieser Personen sich mit COVID-19 infiziert hat.

Wir werden die Möglichkeiten einer Ausweitung dieser Kontakte im Laufe der verschiedenen Phasen beurteilen. Dies wird nicht vor dem 18. Mai möglich sein.

Ab dem 11. Mai werden ebenfalls die Geschäfte wieder öffnen. Bei dieser Wiedereröffnung müssen – wie in den anderen Bereichen auch – folgende Regeln strikt eingehalten werden:

  • Wie für bereits geöffnete Geschäfte ist nur ein einziger Kunde pro 10m² Geschäftsfläche während höchstens 30 Minuten zugelassen. Für kleinere Geschäfte ist eine Ausnahme vorgesehen.
  • Jedem Kunden wird dringend empfohlen, in den Geschäften eine Schutzmaske zu tragen, die Mund und Nase bedeckt. Der Sicherheitsabstand muss sowieso eingehalten werden.
  • Arbeitgeber sind für Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer verantwortlich und müssen alles daransetzen, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Um Menschenansammlungen zu vermeiden, muss jeder seine Einkäufe alleine tätigen. Eine Ausnahme wird für Kinder unter 18 Jahren geduldet - sie dürfen von einem einzigen Erwachsenen begleitet werden - und für Personen, die auf Hilfe angewiesen sind. Außerdem wird empfohlen, Geschäfte in einer Stadt oder Gemeinde aufzusuchen, die in der Nähe von Wohnort oder Arbeitsplatz gelegen ist. Ausflüge und touristische Aktivitäten sind weiter untersagt. Auch Versammlungen bleiben verboten. Die lokalen Behörden wachen über die Einhaltung der Sicherheitsabstände im öffentlichen Raum und treffen die erforderlichen Maßnahmen. Vorrang ist Personen über 65, Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit und dem Pflegepersonal einzuräumen.

Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur benutzt werden, wenn keine Alternative vorhanden ist. Damit wird bezweckt, den Personen Zugang zu gewährleisten, die die öffentlichen Verkehrsmittel am dringendsten benötigen.

Berufe, bei denen ein Kontakt erforderlich ist und die nicht dem medizinischen Bereich oder den Gesundheitspflegediensten angehören, dürfen zurzeit leider noch nicht ausgeübt werden.

In der jetzigen Phase dürfen Märkte ebenfalls noch nicht stattfinden. Nur einzelne Stände (Food und Non-Food) können auf Beschluss der lokalen Behörden an den üblichen Plätzen zugelassen werden. Auch hier müssen die Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Leider müssen Cafés, Bars und Restaurants und festliche, rekreative, kulturelle und touristische Orte in der jetzigen Phase ebenfalls geschlossen bleiben. Die folgende Phase wird normalerweise für den 18. Mai geplant. Die Gemeinschaften und das Unterrichtswesen arbeiten bereits zusammen, um eine progressive Wiederaufnahme des Unterrichts in den Primar- und Sekundarschulen zu ermöglichen.

Bis dahin untersuchen wir mit den Sachverständigen die Machbarkeit und die Bedingungen für:

  • die Wiederaufnahme der Märkte,
  • die Wiedereröffnung von Museen, Bibliotheken, zoologischen Gärten usw.,
  • die Wiederaufnahme der Tätigkeiten in Berufen mit physischem Kontakt wie Friseure,
  • die Erweiterung der Anzahl Personen, die bei Hochzeitszeremonien und Beerdigungen anwesend sein dürfen,
  • die Wiederaufnahme von Sporttrainings im Freien. Die Wiederaufnahme von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen wird von den Sachverständigen untersucht werden auf der Grundlage der von den zuständigen Ministern durchgeführten Arbeiten, damit ein genauerer Zeitplan für die verschiedenen Phasen erstellt werden kann.
  • Die Frage der Tagesausflüge und der Aufenthalte in Zweitwohnsitzen oder in Ferienwohnungen wird bei der Vorbereitung der Phase 3 erörtert werden (geschätztes Datum: 8. Juni).