Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

Start von Phase 3 des Plans zur Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen ab dem 8. Juni

Botschaft des Premierministers, Sophie Wilmès

Am heutigen Mittwoch, dem 3. Juni ist der um die Ministerpräsidenten erweiterte Nationale Sicherheitsrat (NSR) zusammengekommen. Der NSR hat den Übergang zu Phase 3 des Plans zur Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen ab dem 8. Juni gebilligt. Wie aus dem täglichen Bericht der Gesundheitsbehörden hervorgeht, sind die Indikatoren der Gesundheitslage in unserem Land ermutigend. Daher haben die Experten für den Start dieser neuen Phase grünes Licht gegeben.

Dies bedeutet eine radikale Änderung der Vorgehensweise im Vergleich zu den bisher geltenden Regeln. Nunmehr ist nämlich die Freiheit die Regel und sind Verbote die Ausnahme.

Wenn Aktivitäten verboten bleiben, dann, weil sie entweder zu einem zu engen Kontakt zwischen den Personen oder zu großen Ansammlungen führen oder weil noch keine Protokolle - d.h. spezifischen Regeln für einen Bereich - bestimmt werden konnten.

Diese neue Vorgehensweise ist auf zwei Ebenen zu begreifen: einerseits das individuelle Verhalten (Wie muss ich mich angesichts der wiedergewonnen Freiheiten verhalten?) und andererseits der verordnungsrechtliche Rahmen, der auf eine organisierte Aktivität anwendbar ist (Welche Protokolle müssen Fachkräfte anwenden, um eine Aktivität zu organisieren?).

  1. Sechs goldene Regeln für das individuelle Verhalten:
  • Die grundlegenden Hygienemaßnahmen bleiben unerlässlich.
  • Außenaktivitäten sind nach Möglichkeit vorzuziehen. Gegebenenfalls müssen Räume ausreichend durchlüftet werden.
  • Für Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, müssen zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden. Eine Charta für ehrenamtlich tätige Senioren ist in Vorbereitung, um ihnen mehr Klarheit darüber zu verschaffen, welchen Tätigkeiten sie in aller Sicherheit nachgehen können.
  • Der Sicherheitsabstand bleibt gültig, außer für Personen des eigenen Haushalts, für Kinder unter 12 Jahren untereinander und für Personen, mit denen engere Kontakte bestehen, d.h. mit der erweiterten Kontaktblase. Andernfalls ist es notwendig, eine Schutzmaske zu tragen.
  • Es ist möglich, pro Woche mit 10 verschiedenen Personen engeren Kontakt zu haben, zusätzlich zu den Mitgliedern des Haushalts (= erweiterte persönliche Kontaktblase). Das ist ein individuelles Recht. Diese 10 Personen dürfen jede Woche ändern.
  • Gruppentreffen werden auf höchstens 10 Personen, Kinder einschließlich, begrenzt. Dies gilt für alle Treffen, ob sie zuhause oder außer Haus stattfinden (z.B. in einem Park oder Restaurant).
  1. Verordnungsrechtlicher Rahmen:
  • Alle organisierten Aktivitäten werden wieder aufgenommen, außer wenn der Neustart in einer anderen Phase vorgesehen ist, mit Protokollen, die zugleich die Benutzer und das Personal schützen. Diese Protokolle werden vom zuständigen Minister bestimmt, nach Gutachten der GEES, nach Rücksprache mit dem Sektor und, im Fall von Nord-Süd-Angelegenheiten, mit einem interföderalen Ansatz.
  • Die Protokolle werden bis zum 1. Juli geprüft. Wenn für einen Teilsektor kein Protokoll besteht, wird ein Dokument mit den allgemein geltenden Mindestregeln veröffentlicht.
  • Es wird empfohlen, nach Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten.

Horeca, Sport und Kultur sind die Schlüsselsektoren, für die wichtige Entscheidungen getroffen wurden.

Horeca-Sektor

Der Sektor darf teilweise wieder öffnen. Denn Spielsäle (z.B. Kasinos), Festsäle und Veranstaltungsräume dürfen erst am 1. Juli wieder öffnen. In Bezug auf die Festsäle und Veranstaltungsräume wird dies für höchstens 50 Personen möglich sein, unter denselben Bedingungen wie in der Gastronomie. Nachtklubs dürfen vor Ende August nicht öffnen, da dort kein Sicherheitsabstand vorgesehen werden kann.

Neben diesen Ausnahmen können alle anderen Horeca-Betriebe wie Cafés, Bars und Restaurants wieder öffnen, unter Einhaltung eines sehr genauen Protokolls. Die Schwerpunkte dieses Protokolls sind unter anderem:

  • Abstand von 1,5 m zwischen den Tischen.
  • Höchstens 10 Personen pro Tisch.
  • Jeder Kunde bleibt an seinem Tisch sitzen.
  • Die Bedienung muss eine Schutzmaske tragen.
  • Alle Horeca-Betriebe, auch die Night Shops, dürfen bis ein Uhr morgens geöffnet haben.

Kultursektor

Ab dem 8. Juni können kulturelle Aktivitäten ohne Publikum wieder aufgenommen werden. Vorführungen mit Publikum einschließlich Kinos können ihrerseits ab dem 1. Juli wieder starten, jedoch unter Einhaltung genauer Regeln in Bezug auf das Publikum: Sicherheitsabstände müssen im Publikum eingehalten werden und maximal 200 Personen dürfen anwesend sein.

Diese Aktivitäten müssen derart organisiert werden, dass zu große Menschenansammlungen vermieden werden, z.B. vor den Sälen.

Nehmen Personen an kulturellen Aktivitäten wie auch an Freizeitaktivitäten teil, ist das Tragen einer Schutzmaske immer zu empfehlen.

Sportliche und nun auch kulturelle Aktivitäten, die von einem Verantwortlichen organisiert und begleitet werden, sind im Juni auf 20 Personen und im Juli auf 50 Personen begrenzt, sofern die Sozialabstände eingehalten werden.

In diesen beiden Sektoren werden wie in anderen Sektoren auch die schrittweise Wiedereröffnung und die damit einhergehenden Bedingungen das Erreichen der Rentabilität erschweren. Auf föderaler und regionaler Ebene wird neben der Erweiterung und Anpassung der allgemeinen Regeln zur Unterstützung der Wirtschaft auch eine Reihe gezielter Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter Sektoren ausgearbeitet.

Sportsektor

Ab dem 8. Juni können sportliche Aktivitäten ohne Kontakt wieder aufgenommen werden, ob innen oder außen, im Amateur- oder Profibereich, ob Wettkämpfe oder Training. Hallen und Fitnessräume können ebenfalls wieder öffnen, sofern das Protokoll eingehalten wird.

Aber:

  • Bei Kontaktsporten (z.B. Judo, Boxen, Fußball usw.) sind nur sogenannte “kontaktlose” Trainingseinheiten gestattet.
  • In Bezug auf die Sportinfrastrukturen sind die Protokolle ebenfalls einzuhalten. Umkleideräume und Duschen sind weiterhin nicht zugänglich.
  • Schwimmbäder, Saunas und Wellnesszentren müssen in diesem Stadium geschlossen bleiben.

Im Sportsektor wird des Weiteren ab dem 1. Juli wieder alles erlaubt sein, sofern die Protokolle eingehalten werden.

Sowohl im Kulturbereich als auch im Sportsektor ist ab dem 1. Juli Publikum auf Sitzplätzen wieder zugelassen, und zwar maximal 200 Personen und sofern die Sicherheitsabstände und die Protokolle eingehalten werden.

Kulte

Religiöse oder philosophische Zusammenkünfte können ab dem 8. Juni wieder abgehalten werden, sofern unter anderem folgende Regeln eingehalten werden:

  • Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden. Maximal 100 Personen dürfen anwesend sein.
  • Ab Juli wird diese Zahl ähnlich wie im Kultur- und Sportsektor auf 200 erhöht.
  • Riten mit Körperkontakt sind weiter verboten.

Reisen

Ab dem 8. Juni sind ein- oder mehrtätige Ausflüge in Belgien erlaubt.

Ab dem 15. Juni wird Belgien seine Grenzen für Reisen in Länder der Europäischen Union, und von diesen Ländern aus wieder öffnen, einschließlich des Vereinigten Königreichs und der anderen vier Schengen-Länder (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen). Es ist allerdings Acht darauf zu geben, dass jedes Land selbst über die Öffnung seiner Grenzen entscheidet. Mehr zu der Situation in Ihrem Bestimmungsland entnehmen Sie bitte der belgischen Website der Auswärtigen Angelegenheiten. Reisebedingungen außerhalb Europas müssen noch auf der Grundlage der Entwicklung der Gespräche auf europäischer Ebene festgelegt werden.

Freizeit und Entspannung

Ab dem 8. Juni sind Entspannungs- und Freizeitaktivitäten wieder erlaubt. Dies gilt nicht für Konferenzen, Vergnügungsparks und Innenspielplätze, die ihre Tätigkeiten erst am 1. Juli wieder aufnehmen dürfen.

Zusammenkünfte

Sportliche und kulturelle Aktivitäten müssen derart organisiert werden, dass Menschenansammlungen vermieden werden. Das Tragen einer Schutzmaske ist immer zu empfehlen.

Zusammenkünfte und Feste wie Kirmes und Jahrmärkte, Dorffeste usw. bleiben bis zum 1. August verboten und können anschließend nach und nach wiederaufgenommen werden. Große Massenzusammenkünfte bleiben jedoch wie zuvor angekündigt bis zum 31. August verboten.

Organisatoren wird Anfang Sommer ein Bewertungsinstrument online zur Verfügung gestellt, mit dem sie in Erfahrung (bringen können, ob eine Veranstaltung möglich ist und unter welchen Bedingungen.

Die Phasen 4 und 5 unserer Lockerungsstrategie werden Juli und August erfolgen, sofern die epidemiologischen Bedingungen es erlauben.