Interministerielle Konferenz Volksgesundheit
Die Interministerielle Konferenz “Volksgesundheit” ist heute Vormittag, am 4. Mai zusammengekom¬men, um unter anderem die Testing- und Nachverfolgungsstrategie im Rahmen von COVID-19 zu erörtern.
Einleitung
Für einen schrittweisen Abbau der COVID-19-Maßnahmen müssen die Infektionsketten unterbrochen werden. Folgende Punkte können dazu beitragen:
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systematische und wiederholte Tests, um infizierte Personen zu ermitteln,
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Ermittlung von Personen, die in den letzten Tagen einen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten.
Es ist sehr wichtig, dass die Strategien in Sachen Testing und Nachverfolgung gut aufeinander abge-stimmt sind. Die kommende Woche ist eine Startphase, in der diese Punkte nach und nach umgesetzt werden.
Testing-Strategie
Die Testkriterien wurden erweitert, sodass alle Patienten, die Symptome aufweisen, getestet werden können. Auch Personen, die Kontakt zu infizierten Patienten hatten, können gemäß den festgelegten Richtlinien getestet werden.
Jeder einzelne Arzt kann, sofern er über die Mittel für Probenentnahmen und über das erforderliche Schutzmaterial verfügt, seine Patienten selbst testen. Er arbeitet dann eng mit dem Labor zusammen, das normalerweise seine Analyseanfragen bearbeitet, und bevorratet sich bei diesem Labor. Wenn er möchte, kann der Arzt seine Patienten an ein auf Initiative eines Hausärztekreises eingerichtetes Triage¬zentrum überweisen, das eine Testing-Funktion entwickelt und sich entsprechend organisiert hat. Triage¬zentren, die eine Testing-Funktion anbieten möchten, müssen in der Lage sein, vom Hausarzt über¬wiesene Patienten, aber auch im Rahmen des Systems der Kontaktnachverfolgung überwiesene Per¬sonen aufzunehmen. Jedes Triagezentrum kann wählen, mit welchem Labor es für die Analyse der Proben zusammenarbeitet.
Triagezentren, die die Analysen über die föderale Testing-Plattform durchführen lassen, erhalten das Standard-Schutzmaterial und das Testmaterial von der föderalen Plattform. Diese Platt¬form wird auch die Einsammlung der Proben und ihre Versendung an die Analyselabore organisieren.
Der Hausarzt des Patienten kann die Ergebnisse der durchgeführten Tests auf einem Ergebnis-Server einsehen, auch wenn jemand anders, z.B. ein Triagezentrum oder ein koordinierender Arzt eines Alten- und Pflegeheims, die Probenahme durchgeführt hat. Im Laufe der Woche wird zudem dafür gesorgt, dass das Testergebnis dem Hausarzt, der die globale medizinische Akte des Patienten verwal¬tet, automatisch in seinem gesicherten elektronischen Postfach mitgeteilt wird, sodass er den Patien¬ten sofort kontaktieren kann, auch wenn er die Probenahme nicht selbst durchgeführt und den Test nicht selbst angeordnet hat.
Nachverfolgungsstrategie
Wird ein Patient getestet, fordert ihn der testende Arzt auf, seine Kontakte der letzten Tage zu registrieren.
Ab Mitte dieser Woche werden die mit COVID-19 infizierten Patienten von einem Callcenter kontaktiert, um sie zu fragen, zu wem sie in den letzten Tagen einen engen Kontakt hatten. Das von ihnen ausgefüllte Formular kann bei diesem Telefonat hilfreich sein. Personen, die kürzlich einen engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, werden ebenfalls vom Callcenter angerufen. Hierbei wird ihr Gesundheitszustand ermittelt und auf dieser Grundlage werden sie aufgefordert, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.
Der Hausarzt eines infizierten Patienten wird diesen bereits fragen, ob er engen Kontakt zu bestimmten Personen wie denjenigen, die unter demselben Dach wohnen, hatte. In diesem Fall kann der Hausarzt den betreffenden Personen, auch wenn sie (noch) keine Symptome aufweisen und arbeitsfähig sind, ein Quarantäneattest ausstellen. Personen, für die ein solches Quarantäneattest ausgestellt wird, müssen die Selbstisolation einhalten. Sie können allerdings im Homeoffice arbeiten.
In bestimmten, genau umschriebenen Fällen kann dieses Quarantäneattest auch vom Callcenter unter der Verantwortung eines Hygieneinspektors ausgestellt werden.
Quarantäneattest
Auf der Grundlage von Vereinbarungen im Nationalen Arbeitsrat wurde für die Dauer der COVID-19-Krise ein angepasstes Muster für ärztliche Atteste ausgearbeitet, das sowohl für Konsultationen vor Ort als auch für telefonische Kontakte verwendet werden kann. Es handelt sich um ein einheitliches Muster, das für alle Unternehmen gilt.
Das Attest gilt für zwei Situationen:
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Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig.
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Der Arbeitnehmer ist arbeitsfähig, darf sich jedoch nicht fortbewegen und sich somit nicht zu seinem Arbeitsplatz begeben (“Quarantäneattest”).
Der Anwendungsbereich des betreffenden Attests wird auf alle Personen, ungeachtet ihres Sozialstatuts, ausgeweitet. Die Muster des betreffenden Attests werden ab dem 4. Mai 2020 auf der Website des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung veröffentlicht und zudem im Laufe dieser Woche in die Software-Pakete der Hausärzte integriert.
Auf dem Portal der sozialen Sicherheit wird über die finanziellen Auswirkungen für Betroffene informiert. Kurz: Lohnempfänger, Selbstständige und Beamte, die arbeitsunfähig sind, erhalten das normale Krankengeld nach einem eventuellen Zeitraum garantierter Entlohnung.
Lohnempfängern und Beamten, die aufgefordert werden, sich in Quarantäne zu begeben, kann die Entlohnung fortgezahlt werden, sofern Homeoffice möglich ist. Ist dies nicht möglich, erhalten Lohnempfänger Arbeitslosengeld als zeitweilig Arbeitslose auf der Grundlage des ärztlichen Quarantäneattests, das sie dem Arbeitgeber übermitteln.
Selbstständige, die aufgefordert werden, sich in Quarantäne zu begeben, können über ihre Sozial-versicherungskasse einen Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen geltend machen. Die nächste Interministerielle Konferenz “Volksgesundheit” wird am 6. Mai 2020 stattfinden. Die vorliegende Pressemitteilung wurde im Namen der Minister, die gemeinsam die Interministerielle Konferenz “Volksgesundheit” bilden, erstellt:
- Maggie De Block - Föderalregierung
- Wouter Beke - Flämische Regierung
- Christie Morreale - Wallonische Regierung
- Valérie Glatigny - Regierung der Französischen Gemeinschaft
- Bénédicte Linard - Regierung der Französischen Gemeinschaft
- Alain Maron - Gemeinsame Gemeinschaftskommission und Französische Gemeinschaftskommis¬sion
- Elke Van den Brandt - Gemeinsame Gemeinschaftskommission und Flämische Gemeinschaftskom¬mission
- Antonios Antoniadis - Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- In Anwesenheit von Philippe De Backer, zuständig für die Taskforces Testing und Shortages
Die Interministerielle Konferenz “Volksgesundheit” wird von der GD Gesundheitspflege des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt organisiert und unterstützt.