Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

Mitteilung der Interministeriellen Konferenz Volksgesundheit und des Corona-Kommissariats der Regierung

Die Interministerielle Konferenz Volksgesundheit und das Corona-Kommissariat der Regierung sind zutiefst besorgt über die starke Ausbreitung der COVID-19-Epidemie. Die Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit des Personals des Sektors der Pflege- und Sozialberufe sind erheblich. Die IMK Volksgesundheit hat in dieser Hinsicht bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter kürzlich eine Änderung der Teststrategie.

Ein vom Corona-Kommissariat der Regierung koordiniertes Expertenteam, das die zuständigen Minister bei einer möglichen Anpassung berät, unterzieht diese Teststrategie einer fortlaufenden Bewertung. Auf der Grundlage dieser Bewertung und infolge dringender Fragen aus verschiedenen Sektoren wurde der IMK empfohlen, die Teststrategie weiter zu verfeinern. Insbesondere sollten die Verbesserungen bestimmte Berufsgruppen, die eine direkte Rolle im Krisenmanagement spielen, stärker unterstützen.

Die Interministerielle Konferenz Volksgesundheit hat daher Folgendes beschlossen:

Derzeit gilt die Regel, dass wer engen Kontakt zu einer positiv auf COVID-19 getesteten Person hatte, aber keine Symptome aufweist, sich 10 Tage lang in Quarantäne begeben muss, und zwar ohne Test.

Nunmehr gilt diese Regel nicht mehr für folgende Berufe, Berufsgruppen oder Sektoren:

  • Gesundheitsfachkräfte und Angehörige der Sozialberufe (Präventiv- und Heilmedizin, häusliche Pflege und Betreuung, …) und ihre Verwaltungs-, Reinigungs-, Logistik- und sonstigen Unterstützungsdienste,
  • Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz, Landesverteidigung, Polizei, Hilfsdienste (Feuerwehr, Zivilschutz),
  • Bereich der öffentlichen Gesundheit,
  • Asyl- und Migrationspolitik,
  • Industrien, die medizinische Verbrauchsgüter, Medikamente und notwendige Gesundheits­produkte herstellen,
  • Sektor der Jugendhilfe,
  • Fachkräfte der Schulen und der Kleinkindbetreuungseinrichtungen (damit die vorstehenden Sektoren ihren Tätigkeiten weiter nachgehen können),
  • nahestehende Hilfspersonen.

Diese Gruppen können am fünften Tag nach dem Tag des engen Kontakts mit einer positiv auf COVID-19 getesteten Person getestet werden.

  • Ist das Ergebnis des am fünften Tag durchgeführten Tests negativ, endet die Quarantäne zwei Tage später.
  • Ist das Ergebnis des am fünften Tag durchgeführten Tests positiv, gilt eine mindestens 7-tägige Isolierung. Diese Isolierung beginnt bei asymptomatischen Patienten an dem Tag, an dem der Test durchgeführt wurde, und bei symptomatischen Patienten an dem Tag, an dem erste Beschwerden auftreten. Treten Beschwerden auf, muss man 3 Tage lang fieberfrei sein und eine deutliche Verbesserung der Beschwerden feststellen, um die Isolierung beenden zu können.

Diese Informationen wurden den betreffenden Zielgruppen am 28. Oktober über verschiedene Kanäle mitgeteilt.

Der Corona-Kommissar der Regierung, Pedro Facon

Die Minister, die zusammen die Interministerielle Konferenz Volksgesundheit bilden:

  • Wouter Beke - Flandern, Vorsitzender der IMK
  • Frank Vandenbroucke - Föderalstaat
  • Christie Morreale - Wallonische Region
  • Valérie Glatigny - Französische Gemeinschaft
  • Bénédicte Linard - Französische Gemeinschaft
  • Alain Maron - Gemeinsame Gemeinschaftskommission und Französische Gemeinschaftskommission
  • Elke Van den Brandt - Gemeinsame Gemeinschaftskommission und Flämische Gemeinschafts­kommission
  • Antonios Antoniadis - Deutschsprachige Gemeinschaft

Die Interministerielle Konferenz Volksgesundheit wird von der GD Gesundheitspflege des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt organisiert und unterstützt.