Wo sollten Sie eine Mundschutzmaske tragen?
Seit dem 20. April 2023 wird das Tragen einer Mundschutzmaske im Gesundheitswesen nur bei Patienten mit respiratorischen Symptomen (Husten, Niesen, Halsschmerzen…) und bei immunsupprimierten Patienten empfohlen. Pflegeerbringern können jedoch immer noch selbst einschätzen, wann es notwendig ist, eine Maske zu tragen. Das Tragen von einer Mundschutzmaske bleibt eine sinnvolle Maßnahme, um die Übertragung des Virus insbesondere im Krankenhaus und im Wartezimmer zu verhindern.