Maßnahmen für Reisende aus Ländern mit sehr hohem Risiko
Es gibt momentan keine Gebiete mit sehr hohem Risiko. Die nachstehenden Maßnahmen sind daher derzeit nicht anwendbar.
Personen, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt während der letzten 14 Tage auf dem Staatsgebiet eines Drittlandes aufgehalten haben, das als Gebiet mit sehr hohem Risiko eingestuft ist, ist es verboten, sich direkt oder indirekt auf belgisches Staatsgebiet zu begeben.
Folgende Personen dürfen jedoch nach Belgien einreisen bzw. durch Belgien durchreisen:
- Personen, die die belgische Staatsangehörigkeit besitzen,
- Personen, die ihren Hauptwohnort in Belgien haben,
- der Ehepartner oder Lebenspartner einer Person, die die belgische Staatsangehörigkeit besitzt oder ihren Hauptwohnort in Belgien hat, sofern sie unter demselben Dach wohnen. Diese Reisenden müssen im Besitz einer von der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung ausgestellten Bescheinigung über die unbedingt notwendige Reise sein. Lebenspartner müssen ebenfalls den stabilen und dauerhaften Charakter der Beziehung plausibel nachweisen, (siehe FAQ
- die Kinder einer Person, die die belgische Staatsangehörigkeit besitzt oder ihren Hauptwohnort in Belgien hat oder deren Ehepartner bzw. Lebenspartner wie oben bestimmt ist, sofern sie unter demselben Dach wohnen. Diese Reisenden müssen im Besitz einer von der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung ausgestellten Bescheinigung über die unbedingt notwendige Reise sein,
- Personen, die aus Ländern, die als Gebiet mit sehr hohem Risiko eingestuft sind, über Belgien in das Land der Staatsangehörigkeit oder des Hauptwohnorts reisen, sofern dieses Land in der Europäischen Union oder im Schengen-Raum liegt,
- Personen, die außerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums durchreisen (Transit durch ein Hochrisikoland ohne Verlassen der internationalen Transitzone des Flughafens oder Transit durch Belgien von einem Hochrisikoland aus ohne Verlassen der Nicht-Schengen-Zone des Flughafens),
- Personen, die aus zwingenden humanitären Gründen reisen, sofern sie über eine von der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung ausgestellte und vom Ausländeramt gebilligte Bescheinigung über zwingende humanitäre Gründe verfügen,
- Transportpersonal, Frachtpersonal, Seeleute, Besatzungen von Schleppern und Lotsenbooten und Industriepersonal, das in Offshore-Windparks beschäftigt ist, sofern die Mitarbeiter im Besitz einer Bescheinigung ihres Arbeitgebers sind,
- Diplomaten, Personal internationaler Organisationen und von internationalen Organisationen eingeladene Personen, deren physische Präsenz für ein ordnungsgemäßes Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, in der Ausübung ihrer Funktion, sofern sie über eine von der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung ausgestellte Bescheinigung über die unbedingt notwendige Reise verfügen,
- Personen, deren physische Anwesenheit für die nationale Sicherheit unerlässlich ist, sofern sie im Besitz einer von der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung ausgestellten und vom Ausländeramt gebilligten Bescheinigung über die unbedingt notwendige Reise sind.
Für die oben erwähnten zugelassenen Reisenden gelten vor und bei der Ankunft in Belgien verschärfte Maßnahmen:
- Vor ihrer Ankunft in Belgien müssen sie immer ein PLF (Passagier-Lokalisierungsformular) ausfüllen, unabhängig davon, wie sie reisen oder wie lange ihr Aufenthalt in Belgien oder im Ausland dauert.
- Wenn sie ihren Hauptwohnort nicht in Belgien haben, müssen Personen ab 12 Jahren immer ein Testzertifikat mitführen, in dem entweder das negative Ergebnis eines PCR-Tests, der frühestens 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Belgien durchgeführt wurde, oder das negative Ergebnis eines RAT-Tests (Rapid Antigen Test), der frühestens 36 Stunden vor ihrer Ankunft in Belgien von einer Fachperson durchgeführt wurde, angegeben wird.
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Sie müssen sich an Tag 1 (Einwohner und Nichteinwohner) und an Tag 7 (Einwohner und Nichteinwohner) ihres Aufenthalts in Belgien testen lassen. Zudem muss sich jeder, der aus einem Drittland mit “sehr hohem Risiko” zurückkehrt, 10 Tage in Quarantäne begeben, mit Ausnahme von Diplomaten und Transportpersonal, wenn sie Tätigkeiten ausüben, die der wesentliche Grund der Reise nach Belgien sind.
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Die bei der Ankunft in Belgien geltenden Maßnahmen (Test/Quarantäne) finden auch auf vollständig geimpfte Personen Anwendung.
Die oben aufgeführten spezifischen Bedingungen kommen zu den normalen Einreisebedingungen für Belgien hinzu. So ist es z. B. wichtig, stets die Bedingungen für die Einreise in den Schengen-Raum und die für bestimmte Reisende geltenden Visumverfahren zu berücksichtigen.
Eventuelle Ausnahmen von Tests und Quarantäne finden Sie in den Beschlüssen der zuständigen föderierten Teilgebiete.