Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

Die 6 Alarmstufen des Kontrollturms auf nationaler und provinzialer Ebene

Der COVID-19-Kontrollturm ist ein von Sciensano verwaltetes System, das die Situation hinsichtlich der Anzahl Infektionen mit COVID-19 in Belgien ständig überwacht. Auf der Grundlage der dort verfügbaren Zahlen kann der Kontrollturm eine Alarmstufe auf nationaler und provinzialer Ebene festlegen.

Um diese Alarmstufe festzulegen, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, die von der Risk Assessment Group (RAG) analysiert werden.

Zunächst wird die Anzahl Infektionen pro 100.000 Einwohner während der letzten 14 Tage berücksichtigt. Je mehr Infektionen in einem Gebiet, desto höher die Alarmstufe:

  • Kein Alarm: keine Infektionen oder nur wenige sporadische Fälle.
  • Vorwarnstufe: 1 bis 14 Infektionen
  • Alarmstufe 1: zwischen 15 und 30 Infektionen
  • Alarmstufe 2: zwischen 31 und 50 Infektionen
  • Alarmstufe 3: zwischen 51 und 100 Infektionen
  • Alarmstufe 4: mehr als 100 Infektionen.

Für die Klassifizierung wird jedoch auch Folgendes berücksichtigt:

  • Entwicklung der Zahlen (Zunahme oder Abnahme)
  • Prozentsatz der positiven Tests
  • alle möglichen zusätzlichen Informationen in Zusammenhang mit der Art der lokalen Ausbrüche

Jede dieser Alarmstufen ist mit spezifischen Aktionen verbunden und bildet die Grundlage für das Ergreifen von Maßnahmen.

Diese Aktionen und Maßnahmen werden vorzugsweise auf lokaler Ebene, in Absprache mit den regionalen Gesundheitsagenturen und unter besonderer Berücksichtigung schutzbedürftiger Personen durchgeführt. Die Maßnahmen können auch auf der Grundlage der für jede Alarmstufe festgelegten Kriterien schrittweise aufgehoben werden. Einsatzteams können eingesetzt werden, um die Lage vor Ort zu beurteilen und Maßnahmen oder deren Lockerung vorzuschlagen.

So kann beispielsweise beschlossen werden, für Schulen von “Code Gelb” auf “Code Orange” zu wechseln. Es obliegt dem Unterrichtsminister, diese Entscheidung in Absprache mit den lokalen Behörden zu treffen.

Im Rahmen der Alarmstufen 3 und 4 können auch zusätzliche föderale Maßnahmen ergriffen werden.

Auch auf Ebene der Gemeinden wird regelmäßig eine Bewertung vorgenommen, und zwar auf der Grundlage:

  • der Zahlen
  • der Art der Ausbrüche
  • der anderen zuvor erwähnten Kriterien.

Entwickelt sich die Situation in einer Gemeinde ungünstig, kann der lokale Krisenstab aufgefordert werden, zusammenzukommen, um die Situation zu analysieren und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.