Kontaktermittlung
Bei der Kontaktermittlung geht es darum festzustellen, welche Personen mit einer erkrankten Person Kontakt hatten, um diese Menschen entsprechend beraten zu können.
In Belgien wird die Kontaktermittlung in einer historischen Zusammenarbeit mit der AVIQ für die Wallonie, den Diensten des Vereinigten Kollegiums (COCOM) für Brüssel, der VAZG für Flandern und dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft umgesetzt.
Informationen über die Kontaktermittlung in Gebärdensprache finden Sie hier:
Sie haben Symptome einer COVID-19-Erkrankung?
- Rufen Sie Ihren behandelnden Arzt an. Er wird einen Termin für Ihren Test vereinbaren.
- Bleiben Sie zu Hause.
- Vermeiden Sie engen Kontakt zu den Menschen, mit denen Sie zusammenleben.
Ist Ihr Test negativ? Sie dürfen Ihr Haus wieder verlassen.
Ist Ihr Test positiv?
- Bleiben Sie für mindestens 10 Tage in Isolierung.
- Die Menschen, mit denen Sie zusammenleben, müssen eine Quarantäne einhalten.
- Versuchen Sie, eine Liste der Personen zu erstellen, mit denen Sie in den zwei Tagen vor Auftreten Ihrer Symptome Kontakt gehabt haben(z. B. Familienmitglieder, Kollegen, ein Freund oder eine Freundin, mit dem/der Sie spazieren gegangen sind, der Briefträger, mit dem Sie sich unterhalten haben, …).
- Nach Möglichkeit sollte Ihre Liste Namen, Telefonnummer, Postanschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse dieser Kontaktpersonen enthalten, sofern sie Ihnen bekannt sind.
Ein Mitarbeiter der Behörden wird Sie von der Nummer 02/214.19.19 aus anrufen. Es ist wichtig, dass Sie seine Fragen so vollständig wie möglich beantworten:
- Er oder sie wird Sie um die Liste der Kontaktpersonen bitten, die Sie erstellt haben..
- Sie müssen ebenfalls Informationen zu sich selbst erteilen, damit die Situation korrekt eingeschätzt werden kann: Ihr Geburtsdatum, Ihr allgemeiner Gesundheitszustand, Ihr Beruf, Ihr Kontakt zu gefährdeten Personen usw.
Diese Daten werden vertraulich behandelt. Dank Ihrer Mitarbeit können die Personen, mit denen Sie Kontakt hatten, rechtzeitig informiert werden und auf mögliche Symptome achten.
Sie hatten Kontakt mit jemandem, der Träger des COVID-19-Virus ist?
Hatten Sie Kontakt mit jemandem, der nun krank zu sein scheint? Hatten Sie über einen längeren Zeitraum (mehr als 15 Minuten) engeren (weniger als 1,5 m Abstand) Kontakt mit dieser Person (z. B. mit jemandem, der unter demselben Dach lebt wie Sie, einem Kollegen, der im Büro in Ihrer Nähe sitzt, oder einem Schulfreund/einer Schulfreundin)? Dies nennt man einen Hochrisikokontakt. Was ist dann zu tun?
- Bleiben Sie zu Hause in Quarantäne.
- Getestet werden Sie
- nachdem Sie von der Kontakt-Tracing-Zentrale angerufen worden sind. Dies gilt nur, wenn Sie innerhalb von 72 Stunden nach Ihrem letzten Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person angerufen werden.
- an Tag 7 nach Ihrem letzten Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person.
- Bedecken Sie Mund und Nase (z. B. mit einer Maske.
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
- Empfangen Sie keine Außenstehenden in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung.
- Sie dürfen Ihr Zuhause nur verlassen, um zum Arzt, zur Apotheke oder zum Supermarkt zu gehen, sofern Sie keine Alternative haben. Bitten Sie wenn möglich einen Ihrer Angehörigen, Ihre Einkäufe für Sie zu erledigen.
- Messen Sie zweimal täglich Ihre Temperatur.
Hatten Sie Kontakt mit positiv getesteten Personen oder Erkrankten, z. B. im Supermarkt, oder mit einem Kollegen, der im Büro weit von Ihnen entfernt sitzt? Dies nennt man einen Kontakt mit niedrigem Risiko. Was ist dann zu tun?
- Bedecken Sie Mund und Nase, wenn Sie das Haus verlassen (z. B. mit einer Maske). Sie dürfen zur Schule bzw. zur Arbeit gehen.
- Waschen Sie sich oft und gründlich die Hände.
- Halten Sie 14 Tage lang einen Abstand von 1,5 m zu allen anderen ein.
- Wenn Sie Symptome bemerken, rufen Sie Ihren Hausarzt an und isolieren Sie sich von anderen.
Und meine Daten?
Wir gehen auf äußerst vertrauliche Weise mit den Informationen um. Wie?
Ihre Daten und die Daten der Personen, mit denen Sie Kontakt hatten, werden in einer Datenbank von Sciensano, dem Belgischen Institut für Volksgesundheit, erfasst und verarbeitet.
Die von Ihnen übermittelte Information wird nur benutzt:
- um die betreffenden Patienten ermitteln und mit Hilfe eines Callcenters kontaktieren zu können,
- um den regionalen Präventionsdiensten und Hygieneinspektionen im Rahmen der Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen von Infektionskrankheiten relevante Informationen zu liefern,
- um wissenschaftliche, statistische und/oder strategische Forschung zu ermöglichen, nach einer Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wird sehr ernst genommen. Daher ist der Zugriff auf diese Daten begrenzt auf:
- das Callcenter,
- die regionalen Präventionsdienste und Hygieneinspektionen,
- die mit der COVID-19 Risk Assessment Group verbundenen Wissenschaftler. Diese Akteure und die mit der Pflege der Datenbank betrauten Techniker von Sciensano behandeln Ihre Daten vertraulich. Sciensano wird alle erhaltenen personenbezogenen Daten vor dem 9. Juni 2020 löschen. Daten, die für die wissenschaftliche Forschung bestimmt sind, werden bis zu 30 Jahre nach dem Tod des Patienten in einer separaten Umgebung und unter einem Pseudonym aufbewahrt.
Den Personen aus Ihrer Kontaktliste wird Ihr Name nicht mitgeteilt. Sie bleiben anonym. Von Ihnen übermittelte Informationen werden zu keinem Zeitpunkt dazu benutzt, um zu überprüfen, ob Sie die Maßnahmen einhalten. Sie werden nicht mit der Polizei, der Justiz oder einem anderen Kontrolldienst geteilt.
Sie können per Telefon, SMS oder E-Mail kontaktiert werden oder aber jemand kann zu Ihnen nach Hause kommen.
Anlagen
- Datenbank bei Sciensano im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19
- Hygienetipps für COVID-19-Patienten
- Hygienetipps für Hochrisikokontakte
- Hygienetipps für Kontakte mit niedrigem Risiko
- Liste der Kontaktpersonen
- Was ist Kontaktermittlung und warum betrifft sie mich, selbst wenn ich keine Symptome aufweise?
- Was bedeutet Kontaktermittlung konkret? Warum betrifft sie mich, wenn ich Symptome aufweise?
- Wann und warum kann ein Präventionsbeauftragter zu mir nach Hause kommen?
- Plakat und Triptychon zur Handhygiene
- Plakat: Wie muss gereinigt werden, wenn sich eine Person vermutlich mit COVID-19 infiziert hat?
- Plakat: Benötigen Sie Hilfe? Die wichtigsten Telefonnummern in der Wallonie
Weitere Informationen über Sciensanos Verfahren
Häufig gestellte Fragen
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Die von Ihnen übermittelte Information wird nur dazu benutzt, um Ihren Kontaktpersonen die passenden Ratschläge zu erteilen. Auf diese Weise tragen Sie zu der Abbremsung der Verbreitung des Virus bei.
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Nur der zuständige Dienst hat Zugriff auf die Liste Ihrer Kontakte. Weder Arbeitgeber, Familie, Schule, Polizei noch andere Behörden können sie einsehen.
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Wenn Sie mit Covid-19 infiziert sind und mit einer Gemeinschaft wie einem Wohn- und Pflegezentrum, einer Einrichtung für Behinderte, einer Schule,… in Kontakt bleiben oder in regelmäßigem Kontakt stehen, wird der Referenzarzt kontaktiert.
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Den Personen aus Ihrer Kontaktliste wird Ihr Name nicht mitgeteilt. Sie bleiben anonym.
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Der Mitarbeiter, der die Personen aus Ihrer Kontaktliste anruft, ist an das Berufsgeheimnis gebunden und Ihre Daten werden in einer gesicherten Datenbank der Behörden aufbewahrt.
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Von Ihnen übermittelte Informationen werden zu keinem Zeitpunkt dazu benutzt, um zu überprüfen, ob Sie die Maßnahmen einhalten. Sie werden nicht mit der Polizei, der Justiz oder einem anderen Kontrolldienst geteilt.
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Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen.
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Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
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Halten Sie einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen ein.
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Beschränken Sie Ihre körperlichen Kontakte. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihren Freunden über Webanwendungen.
Wer wird zurzeit getestet?
Was bedeutet Kontaktnachverfolgung konkret?
Kontaktnachverfolgung ist eine Präventionsmethode, die die Ermittlung von Personen ermöglicht, die mit einem nachgewiesenen Träger des Covid-19-Virus oder in bestimmten Fällen auch mit Personen, die sehr wahrscheinlich Träger sind, in Kontakt gewesen sind. Wenn wir solche Personen schnell ausfindig machen, können wir sie informieren, dass sie auch Träger des Virus sein können und ihnen die passenden Ratschläge erteilen. Diese Methode der Kontaktverfolgung ist nicht neu. Sie wird weltweit zur Eindämmung bestimmter Krankheiten wie Masern oder Meningitis eingesetzt. In Belgien wird die Kontaktnachverfolgung in Zusammenarbeit mit der AVIQ für die Wallonie, den Diensten des Vereinigten Kollegiums (COCOM) für Brüssel, der VAZG für Flandern und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft umgesetzt. Kontaktnachverfolgung setzt die Mitarbeit der mit Covid-19 infizierten Personen voraus, da sie darum gebeten werden, die Personen, mit denen sie Kontakt hatten, zu identifizieren. Diese Mitarbeit ist von wesentlicher Bedeutung, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Weitere Informationen: https://www.info-coronavirus.be/de/kontaktnachverfolgung/
Weshalb wird jetzt Kontaktnachverfolgung eingesetzt?
Muss ich bei der Kontaktnachverfolgung mitarbeiten?
Welche Kontakte sind anzugeben und werden nachverfolgt?
Sind meine Daten während der Kontaktnachverfolgung ausreichend geschützt?
Ja, wir gehen auf äußerst vertrauliche Weise mit den Informationen um.
Wie werden die Behörden informiert?
Wenn Sie sich krank fühlen, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt. Wenn er eine Ansteckung vermutet, wird er einen Test durchführen lassen und Ihre Daten gehen automatisch an die gesicherte Datenbank. Das Call Center wird nur benachrichtigt, wenn Ihr Test positiv ausfällt. In Ausnahmefällen kann der Hausarzt Ihre Daten sofort dem Call Center übermitteln, damit die Kontaktnachverfolgung schneller starten kann. Dies betrifft nur ganz dringende Covid-19-Verdachtsfälle.
Ihr Hausarzt teilt Ihnen Ihre Testergebnisse mit, ob positiv oder negativ.
Wann beginnt die Kontaktnachverfolgung?
Wenn Sie Ihren Hausarzt kontaktieren und ein Verdacht auf Covid-19 vorliegt, wird er einen Test abnehmen. Sie isolieren sich sofort zu Hause. Wenn Ihr Arzt davon ausgeht, dass eine Covid-19-Ansteckung sehr wahrscheinlich ist, informiert er sofort das Call Center und die Kontaktnachverfolgung beginnt. Wenn Ihr Hausarzt davon ausgeht, dass eine Ansteckung möglich ist, wartet er das Testergebnis ab, bevor er das Call Center informiert. Wenn das Ergebnis positiv ist, ruft ein Mitarbeiter der Behörden Sie und Ihre Kontakte an; ein Besuch ist auch möglich. Die Kontaktnachverfolgung beginnt. Ist der Test negativ, gibt es keine Kontaktnachverfolgung, außer wenn der Arzt aufgrund Ihres Krankenbilds der Ansicht ist, dass das Testergebnis falsch ist. Ihr Hausarzt kann also dennoch entscheiden, eine Kontaktnachverfolgung in die Wege zu leiten.
Während Sie auf das Ergebnis Ihres Tests oder die Entscheidung des Arztes, eine Kontaktnachverfolgung in die Wege zu leiten, warten, können Sie versuchen, eine Liste der Personen zu erstellen, mit denen Sie in den zwei Tagen vor Auftreten Ihrer Symptome Kontakt gehabt haben (zum Beispiel: Familienmitglieder, Kollegen, ein Freund oder eine Freundin, mit dem beziehungsweise der Sie spazieren gegangen sind, der Briefträger, mit dem Sie sich unterhalten haben…). Hier finden Sie ein Formular, das bei Erstellung dieser Liste hilfreich sein kann: https://d34j62pglfm3rr.cloudfront.net/downloads/Liste+des+contacts+%C3%A0+remplir.pdf.
Wie werde ich kontaktiert?
Und wenn ich nicht alle Personen aufzählen kann?
Es ist normal, bei der Kontaktnachverfolgung nicht alle Personen angeben zu können. Versuchen Sie, so viele Kontakte wie möglich anzugeben, damit sie die passenden Ratschläge erhalten können. Dies ist umso wichtiger für Personen, mit denen Sie engen Kontakt hatten, d.h. mit denen Sie länger als 15 Minuten mit weniger als 1,5 Meter Abstand Kontakt hatten.
Es bleibt daher auch äußerst wichtig, die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
Darf ich arbeiten gehen, wenn ich Kontakt mit einem Covid-19-Patienten hatte?
Sie gelten als Hochrisikokontakt, wenn Sie lange engen Kontakt mit einer angesteckten Person hatten, beispielsweise mit einem Kollegen, der im Büro in Ihrer Nähe sitzt. Ist dies der Fall, bleiben Sie 10 Tage zu Hause in Quarantäne. Sie dürfen also während dieses Zeitraums nicht zur Arbeit gehen. Wenn möglich können Sie im Homeoffice arbeiten. Ist dies nicht möglich, müssen Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Abwesenheit in Kenntnis setzen. Wenn Sie in einem lebenswichtigen Beruf tätig sind (z. B. als Krankenschwester), kann es ausnahmsweise vorkommen, dass Sie zur Arbeit herangezogen werden, wenn dies zur Gewährleistung der Kontinuität der Pflege erforderlich ist. Dabei müssen strenge Bedingungen eingehalten werden, die Ihr Arbeitgeber mit Ihnen besprechen wird.
Sie hatten einen Kontakt mit niedrigem Risiko, wenn der Kontakt nur sehr kurz war, zum Beispiel mit einem Kollegen, der weit entfernt von Ihnen sitzt. In diesem Fall brauchen Sie sich nicht zu isolieren, aber Sie müssen die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen noch strikter einhalten. Homeoffice ist nach Möglichkeit vorzuziehen. Ist dies nicht möglich, können Sie arbeiten gehen, Sie müssen aber Mund und Nase zum Beispiel mit einer Schutzmaske bedecken.
In jedem Fall müssen Sie sich bei Auftreten verdächtiger Symptome (Fieber, Husten, Atembeschwerden) isolieren und Ihren Hausarzt kontaktieren.