Kontaktermittlung
Bei der Kontaktermittlung geht es darum festzustellen, welche Personen mit einer erkrankten Person Kontakt hatten, um diese Menschen entsprechend beraten zu können.
In Belgien wird die Kontaktermittlung in einer historischen Zusammenarbeit mit der AVIQ für die Wallonie, den Diensten des Vereinigten Kollegiums (COCOM) für Brüssel, der VAZG für Flandern und dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft umgesetzt.
Informationen über die Kontaktermittlung in Gebärdensprache finden Sie hier:
Sie haben Symptome einer COVID-19-Erkrankung?
- Rufen Sie Ihren behandelnden Arzt an. Er wird einen Termin für Ihren Test vereinbaren.
- Bleiben Sie zu Hause.
- Vermeiden Sie engen Kontakt zu den Menschen, mit denen Sie zusammenleben.
Ist Ihr Test negativ? Sie dürfen Ihr Haus wieder verlassen.
Ist Ihr Test positiv?
- Bleiben Sie für mindestens 7 Tage in Isolierung.
- Versuchen Sie, eine Liste der Personen zu erstellen, mit denen Sie in den zwei Tagen vor Auftreten Ihrer Symptome Kontakt gehabt haben(z. B. Familienmitglieder, Kollegen, ein Freund oder eine Freundin, mit dem/der Sie spazieren gegangen sind, der Briefträger, mit dem Sie sich unterhalten haben, …).
- Nach Möglichkeit sollte Ihre Liste Namen, Telefonnummer, Postanschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse dieser Kontaktpersonen enthalten, sofern sie Ihnen bekannt sind.
- Sie können Ihre Kontakte auch über das Online-Formular melden. Weitere Informationen über das Online-Formular finden Sie hier.
Ein Mitarbeiter der Behörden wird Sie von der Nummer 02/214.19.19 aus anrufen. Es ist wichtig, dass Sie seine Fragen so vollständig wie möglich beantworten:
- Er oder sie wird Sie um die Liste der Kontaktpersonen bitten, die Sie erstellt haben..
- Sie müssen ebenfalls Informationen zu sich selbst erteilen, damit die Situation korrekt eingeschätzt werden kann: Ihr Geburtsdatum, Ihr allgemeiner Gesundheitszustand, Ihr Beruf, Ihr Kontakt zu gefährdeten Personen usw.
Diese Daten werden vertraulich behandelt. Dank Ihrer Mitarbeit können die Personen, mit denen Sie Kontakt hatten, rechtzeitig informiert werden und auf mögliche Symptome achten.
Sie hatten Kontakt mit jemandem, der Träger des COVID-19-Virus ist?
Hatten Sie Kontakt mit jemandem, der nun krank zu sein scheint? Hatten Sie über einen längeren Zeitraum (mehr als 15 Minuten) engeren (weniger als 1,5 m Abstand) Kontakt mit dieser Person (z. B. mit jemandem, der unter demselben Dach lebt wie Sie, einem Kollegen, der im Büro in Ihrer Nähe sitzt, oder einem Schulfreund/einer Schulfreundin)? Dies nennt man einen Hochrisikokontakt. Was ist dann zu tun?
Hatten Sie einen Hochrisikokontakt im Haushalt?
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Sie müssen nicht in Quarantäne gehen oder sich testen lassen.
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Es wird empfohlen, dass alle (geimpften oder ungeimpften) Personen bei Kontakten außerhalb des Haushalts für 7 Tage nach dem Hochrisikokontakt einen Mundschutz tragen oder, falls ein Mundschutz nicht möglich ist, täglich einen Selbsttest durchführen. Wenn Sie positiv getestet werden, müssen Sie isoliert werden.
Hatten Sie einen Hochrisikokontakt außerhalb des Haushalts?
- Sie müssen nicht in Quarantäne gehen oder sich testen lassen.
Hatten Sie kurzen oder entfernten Kontakt mit positiv getesteten Personen oder Erkrankten, z. B. im Supermarkt, oder mit einem Kollegen, der im Büro weit von Ihnen entfernt sitzt? Dies nennt man einen Kontakt mit niedrigem Risiko.
Und meine Daten?
Wir gehen auf äußerst vertrauliche Weise mit den Informationen um. Wie?
Ihre Daten und die Daten der Personen, mit denen Sie Kontakt hatten, werden in einer Datenbank von Sciensano, dem Belgischen Institut für Volksgesundheit, erfasst und verarbeitet.
Die von Ihnen übermittelte Information wird nur benutzt:
- um die betreffenden Patienten ermitteln und mit Hilfe eines Callcenters kontaktieren zu können,
- um den regionalen Präventionsdiensten und Hygieneinspektionen im Rahmen der Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen von Infektionskrankheiten relevante Informationen zu liefern,
- um wissenschaftliche, statistische und/oder strategische Forschung zu ermöglichen, nach einer Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wird sehr ernst genommen. Daher ist der Zugriff auf diese Daten begrenzt auf:
- das Callcenter,
- die regionalen Präventionsdienste und Hygieneinspektionen,
- die mit der COVID-19 Risk Assessment Group verbundenen Wissenschaftler. Diese Akteure und die mit der Pflege der Datenbank betrauten Techniker von Sciensano behandeln Ihre Daten vertraulich. Die Wissenschaftler haben keinen Zugang zu nominativen Daten. Daten, die für die wissenschaftliche Forschung bestimmt sind, werden bis zu 30 Jahre nach dem Tod des Patienten in einer separaten Umgebung und unter einem Pseudonym aufbewahrt.
Den Personen aus Ihrer Kontaktliste wird Ihr Name nicht mitgeteilt. Sie bleiben anonym. Von Ihnen übermittelte Informationen werden zu keinem Zeitpunkt dazu benutzt, um zu überprüfen, ob Sie die Maßnahmen einhalten. Sie werden nicht mit der Polizei, der Justiz oder einem anderen Kontrolldienst geteilt.
Sie können per Telefon, SMS oder E-Mail kontaktiert werden oder aber jemand kann zu Ihnen nach Hause kommen.
Anlagen
- Datenbank bei Sciensano im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19
- Hygienetipps für COVID-19-Patienten
- Hygienetipps für Hochrisikokontakte
- Hygienetipps für Kontakte mit niedrigem Risiko
- Liste der Kontaktpersonen
- Was ist Kontaktermittlung und warum betrifft sie mich, selbst wenn ich keine Symptome aufweise?
- Was bedeutet Kontaktermittlung konkret? Warum betrifft sie mich, wenn ich Symptome aufweise?
- Wann und warum kann ein Präventionsbeauftragter zu mir nach Hause kommen?
- Plakat und Triptychon zur Handhygiene
- Plakat: Wie muss gereinigt werden, wenn sich eine Person vermutlich mit COVID-19 infiziert hat?
- Plakat: Benötigen Sie Hilfe? Die wichtigsten Telefonnummern in der Wallonie
Weitere Informationen über Sciensanos Verfahren
Häufig gestellte Fragen
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Die von Ihnen übermittelte Information wird nur dazu benutzt, um Ihren Kontaktpersonen die passenden Ratschläge zu erteilen. Auf diese Weise tragen Sie zu der Abbremsung der Verbreitung des Virus bei.
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Nur der zuständige Dienst hat Zugriff auf die Liste Ihrer Kontakte. Weder Arbeitgeber, Familie, Schule, Polizei noch andere Behörden können sie einsehen.
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Wenn Sie mit Covid-19 infiziert sind und mit einer Gemeinschaft wie einem Wohn- und Pflegezentrum, einer Einrichtung für Behinderte, einer Schule,… in Kontakt bleiben oder in regelmäßigem Kontakt stehen, wird der Referenzarzt kontaktiert.
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Den Personen aus Ihrer Kontaktliste wird Ihr Name nicht mitgeteilt. Sie bleiben anonym.
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Der Mitarbeiter, der die Personen aus Ihrer Kontaktliste anruft, ist an das Berufsgeheimnis gebunden und Ihre Daten werden in einer gesicherten Datenbank der Behörden aufbewahrt.
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Von Ihnen übermittelte Informationen werden zu keinem Zeitpunkt dazu benutzt, um zu überprüfen, ob Sie die Maßnahmen einhalten. Sie werden nicht mit der Polizei, der Justiz oder einem anderen Kontrolldienst geteilt.
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Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen.
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Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
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Halten Sie einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen ein.
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Beschränken Sie Ihre körperlichen Kontakte. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihren Freunden über Webanwendungen.
Was bedeutet Kontaktnachverfolgung konkret?
Kontaktnachverfolgung ist eine Präventionsmethode, die die Ermittlung von Personen ermöglicht, die mit einem nachgewiesenen Träger des Covid-19-Virus oder in bestimmten Fällen auch mit Personen, die sehr wahrscheinlich Träger sind, in Kontakt gewesen sind. Wenn wir solche Personen schnell ausfindig machen, können wir sie informieren, dass sie auch Träger des Virus sein können und ihnen die passenden Ratschläge erteilen. Diese Methode der Kontaktverfolgung ist nicht neu. Sie wird weltweit zur Eindämmung bestimmter Krankheiten wie Masern oder Meningitis eingesetzt. In Belgien wird die Kontaktnachverfolgung in Zusammenarbeit mit der AVIQ für die Wallonie, den Diensten des Vereinigten Kollegiums (COCOM) für Brüssel, der VAZG für Flandern und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft umgesetzt. Kontaktnachverfolgung setzt die Mitarbeit der mit Covid-19 infizierten Personen voraus, da sie darum gebeten werden, die Personen, mit denen sie Kontakt hatten, zu identifizieren. Diese Mitarbeit ist von wesentlicher Bedeutung, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Weitere Informationen: https://www.info-coronavirus.be/de/kontaktnachverfolgung/
Weshalb wird jetzt Kontaktnachverfolgung eingesetzt?
Muss ich bei der Kontaktnachverfolgung mitarbeiten?
Welche Kontakte sind anzugeben und werden nachverfolgt?
Sind meine Daten während der Kontaktnachverfolgung ausreichend geschützt?
Ja, wir gehen auf äußerst vertrauliche Weise mit den Informationen um.
Wie werden die Behörden informiert?
Wann beginnt die Kontaktnachverfolgung?
Wie werde ich kontaktiert?
Und wenn ich nicht alle Personen aufzählen kann?
Es ist normal, bei der Kontaktnachverfolgung nicht alle Personen angeben zu können. Versuchen Sie, so viele Kontakte wie möglich anzugeben, damit sie die passenden Ratschläge erhalten können. Dies ist umso wichtiger für Personen, mit denen Sie engen Kontakt hatten, d.h. mit denen Sie länger als 15 Minuten mit weniger als 1,5 Meter Abstand Kontakt hatten.
Es bleibt daher auch äußerst wichtig, die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
Darf ich arbeiten gehen, wenn ich Kontakt mit einem Covid-19-Patienten hatte?
Ich hatte Kontakt mit einer Person, die einen Hochrisikokontakt hatte. Bin ich jetzt selbst eine Person, die einen Hochrisikokontakt hatte?
Was muss ich tun, wenn ich in Isolierung bin, weil ich selbst erkrankt bin?
Ich lebe mit einer Risikoperson zusammen (zum Beispiel: einer Person über 65 oder einer Person, die an einer chronischen Krankheit leidet) und habe mit einer Person Kontakt gehabt, die Träger des Covid-19-Virus ist. Muss ich besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen?
Was ist das Formular für die Ermittlung von Hochrisikokontakten?
Welche Angaben muss ich zu den Hochrisikopersonen machen, mit denen ich in Kontakt war, als ich positiv auf Covid-19 getestet wurde?
Welches sind die Kriterien, die ich bei der Überlegung berücksichtigen sollte, ob ich eine Person als Risikokontakt einstufe, wenn ich positiv auf Covid-19 getestet wurde?
Unter welchen Bedingungen können Hochrisikokontakte über das Online-Formular informiert werden?
Ab wann können Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, Hochrisikokontakte über das Online-Formular informieren?
Ich bin Covid-19-positiv oder gehöre zu den Hochrisikokontakten. Wie werde ich kontaktiert?
Wie funktioniert ein telefonischer Kontakt mit dem Kontaktzentrum für Ermittlungen?
Ich war nicht erreichbar, als das Kontaktzentrum für Kontaktermittlung versuchte, mich zu erreichen, was soll ich tun?
Ich habe keine Anmeldemöglichkeit im Meine Gesundheit-Portal und wurde nicht vom Kontaktzentrum für Kontaktermittlung kontaktiert.
Ich habe keinen Computer oder ein Smartphone, mein Ergebnis ist positiv für Covid-19 und ich wurde nicht vom Kontaktzentrum für Kontaktermittlung kontaktiert, was soll ich tun?
Werden die Personen, die ich am Telefon oder über das Online-Formular als Hochrisikokontakte angebe, darüber informiert, dass ich COVID-19-positiv bin?
Wie lange werden die telefonisch oder über das Online-Formular übermittelten Daten gespeichert?