Gemeinsam gegen Atemwegskrankheiten.

Ausnahmen von Quarantäne und Tests

Allgemeine Ausnahmen

In außergewöhnlichen Fällen brauchen Sie sich nicht testen zu lassen bzw. müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben. Für bestimmte unbedingt notwendige Fahrten und Ausgänge dürfen Sie auch während Ihrer Quarantänezeit nach draußen.

Ausnahmen von der Quarantäne

Allgemeines

Das Verlassen des Quarantäneortes ist nur für folgende notwendige Aktivitäten erlaubt, die nicht bis nach Ablauf der Quarantänezeit aufgeschoben werden können, und unter der Bedingung, dass besonders auf die Hygienemaßnahmen und auf den Abstand zu anderen Menschen geachtet und eine (chirurgische) Mund-Nasen-Maske getragen wird:

  • Fahrten und Ausgänge für dringende medizinische Versorgung und für den Zugang zu Medikamenten,
  • Fahrten und Ausgänge für den Kauf grundlegender Bedarfsgüter wie Nahrungsmittel, aber nur, wenn sich sonst niemand darum kümmern kann, und nur in Ausnahmefällen,
  • Fahrten und Ausgänge im Rahmen dringender juristischer/finanzieller Angelegenheiten und zur Ausübung der elterlichen Autorität, vorbehaltlich einer Rechtfertigung,
  • Fahrten und Ausgänge zur dringenden und notwendigen Versorgung von Nutztieren wenn sich sonst niemand darum kümmern kann,
  • Fahrten und Ausgänge im Rahmen von Bestattungen.

Nach einem Auslandsaufenthalt

Lesen Sie hier, ob Sie sich testen lassen müssen, wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren.

Ausnahmen von Tests

Allgemeines

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen keiner Probenahme unterziehen können und dies nachweisen (ärztliches Attest),
  • Personen, die für einen Test vorstellig werden, bei denen jedoch der für die Durchführung der Probenahme verantwortliche Arzt entscheidet, dass kein Test durchgeführt werden kann.

Nach einem Auslandsaufenthalt

Lesen Sie hier, ob Sie sich testen lassen müssen, wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren.

Personen die teilweise von Quarantäne befreit sind

Nach einem Auslandsaufenthalt in einem Land mit sehr hochem Risiko

Bestimmte Personen sind nach Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Land mit sehr hochem Risiko aufgrund eines beruflichen oder wesentlichen Grunds teilweise von Quarantäne befreit.

Die Ausnahme von der Quarantäne bezieht sich nur auf:

  • die Erfüllung des wesentlichen Grunds der Reise nach Belgien
  • oder auf die Ausübung ihrer Funktion in Belgien, nachdem sie einen beruflichen oder wesentlichen Grund in einem Land mit sehr hochem Risiko erfüllt haben.

In der übrigen Zeit (z.B. Freizeit, Wochenende, Urlaub, nach Feierabend, …) müssen Betreffende diese Quarantäne weiterhin einhalten.

  • Personal, das mit dem Gütertransport betraut ist, und andere im Transportsektor tätige Personen, die in der Ausübung ihrer Funktion unterwegs sind,
  • Seeleute, Besatzungen von Schleppern und Lotsenbooten und Industriepersonal, das in Offshore-Windparks beschäftigt ist (unter strikter Einhaltung der zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos festgelegten Protokolle),
  • Personen, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Mitelternschaft reisen,
  • “Border Force Officers” des Vereinigten Königreichs.
  • Diplomaten

Diese Personen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • allgemein keine Symptome aufweisen,
  • kein Hochrisikokontakt einer unter demselben Dach wohnenden Person mit bestätigter COVID-19-Diagnose sein,
  • nicht positiv auf COVID-19 getestet sein,
  • Kontakte mit der Öffentlichkeit auf ein striktes Minimum beschränken,
  • möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen,
  • nicht im Homeoffice arbeiten können,
  • jederzeit die Abstandsregeln einhalten und am Arbeitsplatz ordnungs-gemäß eine (chirurgische) Mund-Nasen-Maske tragen,
  • den Kontakt mit anderen Mitarbeitern begrenzen. In der Praxis bedeu-tet dies möglichst getrennte Ein- und Ausgänge, getrennte Umkleide-räume und getrennte Pausen- und Essensbereiche.

Die 48-Stunden-Regel

  • Personen, die nach Belgien einreisen und sich höchstens 48 Stunden in einer roten Zone aufgehalten haben oder sich höchstens 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, es sei denn, die Person hat sich während der letzten 14 Tage vor ihrer Ankunft in Belgien in einem Hochrisikoland (VOC-Land) aufgehalten.

Mehr Informationen

Die Entscheidungen der Gemeinschaften und Regionen zu Quarantäne und Tests finden Sie hier: